Die fakultative Strafmilderung beim Versuch nach § 23 II StGB.
- Zugleich eine Deutung der §§ 22-24 StGB auf Grundlage des Strafzwecks der positiven Generalprävention.
- Format
- Bog, paperback
- Tysk
- 266 sider
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Beskrivelse
Die Frage, ob der Versuch einer Straftat milder zu bestrafen ist als die vollendete Tat, wird in der Strafrechtswissenschaft seit jeher kontrovers diskutiert. Das Strafgesetzbuch bezieht in 23 II dazu dahingehend Stellung, dass die Strafe wegen des Ausbleibens der Vollendung milder bestraft werden kann. Ziel der Arbeit ist, Kriterien zu entwickeln, von denen der Gebrauch dieser Milderungsmoglichkeit abhangt. Tillmann Horter nimmt entgegen der vorherrschenden Auffassung an, dass die defizitare Verwirklichung des objektiven Tatbestands als solche keine Strafmilderung legitimiert. Dies ist darauf zuruckzufuhren, dass das Ausbleiben der Verwirklichung objektiver Merkmale aus Tatersicht haufig einen bloaen Zufall darstellt, der dem Tater nicht zugutekommen darf. Eine Milderung wegen des Verbleibs der Tat im Versuchsstadium ist vielmehr nur dann geboten, wenn die defizitare Verwirklichung des objektiven Tatbestands dem Tater (zumindest partiell) zuzurechnen ist.
Detaljer
- SprogTysk
- Sidetal266
- Udgivelsesdato14-10-2020
- ISBN139783428181230
- Forlag Duncker & Humblot
- FormatPaperback
- Udgave0
Størrelse og vægt
10 cm
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