Corpus Der Romischen Rechtsquellen Zur Antiken Sklaverei (Crrs)
- Teil 4.3: Erbrecht: Aktive Stellung, Personeneigenschaft Und Ansatze Zur Anerkennung
- Format
- Bog, hardback
- Tysk
- 418 sider
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Beskrivelse
Wenn der romische Sklave als Erbe oder Vermachtnisnehmer Zuwendungen empfangt, wenn er Rechtshandlungen vornehmen, Rechtsschutz beanspruchen oder sogar letztwillig verfugen kann, dann ist er nicht lediglich Objekt von Regeln oder Verfugungen. Er fuhrt vielmehr entweder selbst Rechtsfolgen herbei oder steht auf der "aktiven" Seite von Rechtsverhaltnissen. Diese Stellung ist gekennzeichnet durch die allmahliche Anerkennung von Ansatzen zu einer - wenn auch nur sehr begrenzten - Rechtsfahigkeit des Sklaven. Zwar lassen sich Beobachtungen, aus denen auf die Inhaberschaft von Rechten auf Seiten eines Sklaven geschlossen werden kann, nicht nur im Bereich des Erbrechts gewinnen. Aber hier ist besonders bedeutsam und gleichzeitig ungewohnlich reich dokumentiert, dass sich Rechtswirkungen zugunsten des Sklaven entfalten, indem dieser selbst Rechtshandlungen wirksam vollzieht, Interessen im Wege geregelter Verfahren durchsetzt oder an ihm selbst anknupfende Rechte beansprucht. Dies rechtfertigt es, die "aktive" Stellung des Sklaven im Erbrecht nicht nur um ihrer selbst willen zu behandeln, sondern zugleich paradigmatisch im Hinblick auf die Rechtsstellung des Sklaven insgesamt.
Detaljer
- SprogTysk
- Sidetal418
- Udgivelsesdato05-01-2017
- ISBN139783515115797
- Forlag Franz Steiner Verlag Wiesbaden GmbH
- FormatHardback
- Udgave0
Størrelse og vægt
10 cm
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